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Bild mit der Frontansicht eines Hauses

Immobilienkauf – Grundschulden im Grundbuch

Erst mit der Bescheinigung über die Löschungsbewilligung gibt der Gläubiger die Löschung im Grundbuch frei. Die Freigabe ist eine wichtige Voraussetzung für den Immobilienverkauf, da ein Käufer eine Immobilie in der Regel lastenfrei erwerben möchte.

Dieser Antrag auf Löschung der Grundschuld benötigt eine notariell beglaubigte Form und ist vom Grundstückseigentümer zu stellen.

 Der Notar leitet diese Urkunde dann weiter an das Grundbuchamt, welches dann dem Antrag auf Löschung der Grundschuld im Grundbuch entspricht.

Welche Risiken gibt es bei Nicht-Löschung der Grundschuld?

Immer wieder kommt es vor, dass in den Grundbüchern noch alte Brief-Grundschulden eingetragen sind. Beim Verkauf kommt dann die Frage auf, ob bereits von der eingetragenen Gläubigerin Löschungsbewilligung erteilt wurde und der Grundschuldbrief vorliegt. Denn nur, wenn auch der Grundschuldbrief vorliegt, kann auch die Löschung der Grundschuld im Grundbuch erfolgen. Ist der Grundschuldbrief nicht auffindbar, muss ein Aufgebotsverfahren eingeleitet werden, das die Abwicklung des Kaufvertrages zeitlich um einige Monate verzögern kann und zudem Kosten verursacht.

Es ist ratsam, sich unbedingt nach Tilgung des Darlehns um die Löschung der Grundpfandrechte zu kümmern. Leider vernichten Erben oftmals die Grundschuldbriefe, da ihnen deren Bedeutung nicht bewusst ist.

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